Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Sammer GmbH

1.Geltung:

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigem Zusatz – oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2 Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unser Geschäftsbedingungen.

1.3 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Geltung unsere ausdrücklich – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind unverbindlich Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen abweichende Vereinbarungen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

3. Teilleistungen

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor.

4. Preise:

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für von Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Alle in unseren Angeboten angeführten Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Handelt es sich beim angeführten Preis um einen Inklusivpreis, so ist ein entsprechender Vermerk angebracht. Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Fracht und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Alle bisherigen Preislisten, schriftliche und mündliche Offerte werden mit Inkrafttreten einer neuerlichen Preisliste ungültig. Preisänderungen infolge von Material- und Lohnkostensteigerungen können jederzeit auch ohne vorherige Benachrichtigung vorgenommen werden.

5. Lieferfristen:

5.1 Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich.

5.2 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

5.3 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zurechenbare Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

5.4 Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

5.5 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag durch Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefes) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktrittes zu erfolgen.

5.6 Das Rücktrittsrecht entfällt unter besonderen Umständen wie dringender Reparaturarbeiten oder speziell auf den Kunden angepasste Bestellungen. Weitere Informationen zum Rücktrittsrecht sind auf unserer Homepage in der Download-Kategorie ersichtlich.

6. Warenzustellung/Lieferung:

Der Versand erfolgt per Spedition, Post, GLS oder Bahn auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart wurde. Transportschäden sind sofort der Spedition, Post, GLS oder Bahn zu melden.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Unsere Pflicht zur Leistung und Ausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden, oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen musste. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht vorgegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

8. Zahlung:

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, 12% Verzugszinsen zu bezahlen. Dies gilt auch für die Fakturierung von Teillieferungen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen vereinbart wurde. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wird berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit 14 Tagen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge dem Kunden unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche erfolglos gemahnt haben. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen wie Rabatte, Abschläge, Skonti, etc. auch für Teilrechnungen, etc. und werden der Rechnung zugerechnet. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen von Mahnungen in der Höhe von je € 10,–.

Dies gilt auch für Teillieferungen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

9. Annahmeverzug:

Gerät der Kunde länger als 14 Tage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug von Vorleistungen oder Anderes) und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, sind wir berechtigt, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25% des Auftragswertes zuzüglich MWSt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur dann, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wurde.

10. Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten. 2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur dann ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 4 Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben. Der Kunde hat uns von der Eröffnung eines Konkursverfahrens über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar, zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

11. Kleinbearbeitungszuschlag

Bei Barverkäufen und Nachnahmesendungen entfällt dieser Zuschlag. Bei Rechnungen bis zu einem Wert von € 30,– (netto) werden € 3,17,– zuzüglich 20% MWSt Mindermengenbearbeitungszuschlag verrechnet. Eine Zustellung wird bei Bestellungen unabhängig vom Nettowarenwert unter Berechnung der aufgewendeten Zeit und dem geltenden Stundensatz sowie der Kfz- Pauschale in Rechnung gestellt. Bei Tresor-Bestellungen ab einem Netto- Warenwert von € 400,– ist die Lieferung spesenfrei, frei Haus Bordsteinkante.

12. Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Die Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis des vom Kunden behaupteten Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass Mängel zum Übergangszeitpunkt bereits vorhanden waren. Mängel am Liefergegenstand sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die mangelhafte Ware ist vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Ware an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. Den Kunden trifft auch die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch uns zu ermöglichen. Abweichungen in Qualität, Färbung und Einheiten behalten wir uns vor. Mängelrügen, bzw. daraus resultierende Nachbesserungsarbeiten können je nach Verhältnismäßigkeit nur zu den normalen Geschäftszeiten bzw. den von uns abgedeckten Notdienst- Bereitschaftszeiten bearbeitet werden. Rechnungen von Dritten werden nicht anerkannt.

13. Umtausch/Retourwaren:

Der Umtausch von Waren ist nur mit unserer Zustimmung und bei Vorliegen der Originalverpackungen und unter Vorlage der Originalrechnung möglich. Retoursendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis, ohne Nachnahme und nur bei einwandfreiem Zustand der Ware und der Verpackung erfolgen. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen, jedenfalls aber 20% des Netto-Warenwertes. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

14. Datenschutz

Der Kunde ist einverstanden, dass wir seine Daten,- soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig – speichern, aufzeichnen und verarbeiten. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände übermittelt werden dürfen.

15. Unser geistiges Eigentum:

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -Abschluss- und – Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, etc.) sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25% des Auftragsvolumens ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig.

16. Leistungsausführung:

Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

17. Rücktritt

Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Nichtversicherbarkeit bei der Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens bzw. Antrag auf Gesamtvollstreckungsbeschluss gestellt wird.

18. Haftung:

18.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc., haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchtsbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

18.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

18.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.

18.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnützung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

18.6 Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen beziehungsweise Pflege sofern wir nicht vertraglich die Verpflichtung zur Wartung übernommen haben. Hinweise zur richtigen Pflege erhalten sie in der Download-Kategorie unserer Homepage.

19. Allgemeines:

19.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

19.2 Es gilt österreichisches Recht.

19.3 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

19.4 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Graz.

19.5 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich uns sachlich zuständige Gericht.